Für Mandanten unserer Kanzlei konnten nun zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen dingliche Arrestbefehle und Pfändungsbeschlüsse erwirkt werden. So haben unter anderem das Landgericht Augsburg mit Beschluss vom 11.04.2011 zu Gunsten eines Mandanten gegen die GFE Energy AG, Schweiz, und zwei Verantwortliche dieser Gesellschaft sowie das Landgericht Baden-Baden zu Gunsten eines anderen Geschädigten einen Arrest gegen den Geschäftsführer GFE mbH, Nürnberg, erlassen. Aufgrund der Arreste können nun Pfändungen in Vermögenswerte der Antragsgegner bewirkt werden, um eine Rückführung der für die Blockheizkraftwerke bezahlten Kaufpreise zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft geht von Betrug aus. Die Firma GFE mbH ist in Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte sichergestellt. Aber Anleger erhalten nicht von selbst ihr Geld zurück, sondern müssen selbst rechtliche Schritte einleiten. Dabei unterstützt unsere Kanzlei, die seit vielen Jahren im Kapitalanlagerecht und in Anlagebetrugsfällen Erfahrungen hat, Geschädigte.

Das Insolvenzverfahren betrifft ausschließlich die GFE mbH, Nürnberg. Verantwortliche der GFE oder andere Gesellschaften der GFE-Firmengruppe sind davon nicht berührt. In dem Insolvenzverfahren können Anleger auch nur eine quotale Befriedigung erwarten, soweit noch Vermögenswerte der GFE mbH vorhanden sind. Nach unserer Ansicht sollten Anleger daher auch prüfen lassen, von welchen verantwortlichen Personen oder anderen Gesellschaften sie ihr eingezahltes Kapital zurückfordern können.

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungsbehörden Vermögenswerte von verschiedenen Verantwortlichen und Gesellschaften der GFE-Firmengruppe sichergestellt. Allerdings bekommen Geschädigte von der Staatsanwaltschaft nicht ihr eingezahltes Kapital zurückbezahlt, sondern müssen selbst aktiv werden und zivilrechtlich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Geschädigte sollten daher sobald als möglich anwaltlichen Rat einholen, gegen wen Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Gegen mittlerweile 23 Verantwortliche der GFE Firmengruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit Rapsöl betriebenen Blockheizkraftwerken. Nach Medienberichten (SZ 05./06.02.2011) hat ein ehemaliger Geschäftsführer der Firma GFE mbH, Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien aus Nürnberg, gestanden, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt letzten Jahre gewusst hat, dass es sich um Betrug handele und ein aktuelles TÜV-Gutachten soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Blockheizkraftwerke nicht die angepriesenen Wirkungsgrade gehabt hätten.

Es fanden Durchsuchungen in mehreren Wohn- und Geschäftsräumen statt und mehrere Beschuldigte wurden wegen des Verdachts auf Anlagebetrug verhaftet. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft seien die Verdächtigten an einem Firmengeflecht mit Zentrum in Nürnberg beteiligt gewesen sein, das Anlegern mit rapsölbetriebenen Blockheizkraftwerken sehr hohe Renditen versprach. Anleger haben die Kraftwerke zunächst von der GFE mbH Nürnberg und später von der GFE Energy AG, Schweiz, gekauft und im Anschluss an die GFE mbH zurückverpachtet.

Die Ermittlungsbehörden haben den Verdacht, dass nur sehr wenige Blockheizkraftwerke gebaut worden sind und die Verdächtigen die von den Anlegern eingenommenen Gelder nicht für den Bau bzw. Kauf von Heizkraftwerken verwendet haben, sondern für sich selbst für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter verbraucht haben. Auch bei der Konstruktion bzw. Technik soll es immer wieder Probleme gegeben haben und es werden Zweifel an der behaupteten Leistungsfähigkeit der Motoren bzw. des Wirkungsgrades geäußert. Auch ein DEKRA-Siegel oder eine TÜV-Prüfung existiert nicht.

Über das GFE mbH, Nürnberg, wurde nun auch ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Einen besteht die Möglichkeit, das Anleger Forderungen in diesem Insolvenzverfahren anmelden können. Da die rechtliche Begründung von Forderungen ggf. nicht einfach ist, unterstützen wir Geschädigte auch im Insolvenzverfahren.

Von dem Insolvenzverfahren unberührt bleibt aber die Möglichkeit, gegen Verantwortliche der GFE und sonstige Gesellschaften der GFE-Firmengruppe Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Geschädigte Anleger sollten darüberhinaus aber möglichst bald von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich gegen Verantwortliche der GFE Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder auch gegen Berater Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung mit Erfolg durchsetzen lassen, um das von ihnen eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Stand: 04.05.2011