Die FX Trading 24 GmbH hatte einen formalen Sitz in Zürich, Schweiz, an dem sie aber nur als Teil einer Bürogemeinschaft bestand.

Über das Internet wurden von der FX Trading 24 GmbH, die von Herrn Tobias Kruck geführt wurde, Anleger für vermeintliche Devisengeschäfte geworben.

Herr Tobias Kruck wurde nun vom Landgericht Stuttgart, Strafgericht, wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt.

Die Gelder wurden dann von einer FX Investment Institute, Panama, angenommen und angeblich von einer Bank auf der Karibikinsel St. Vincent verwaltet.

Im Oktober 2013 informierte die FX Investment Institute über einen Hacker-Angriff.

Den Anlegern wurde kurz darauf berichtet, dass es nahezu aussichtslos sei, die verantwortlichen Hacker zur Rechenschaft zu ziehen und das dieser Vorfall das gesamte Kapital an den Devisenhandel unwiderruflich absorbiert habe.

Nach strafrechtlichen Ermittlungen wurde der Verantwortliche der FX Trading 24 GmbH nun in einem Strafverfahren wegen Betruges verurteilt.

Tatsächlich ist das von den Anlegern entgegengenommene Kapital nach den Erkenntnissen im Strafverfahren zwischen Firmen hin und her geschoben worden und ein Teil wurde auch für den eigenen Vermögensaufbau von Herrn Kruck verwandt und das angenommene Kapital wurde auch eingesetzt, um vermeintliche Gewinne vorzuspiegeln.

In dem Strafverfahren hat das Landgericht Stuttgart nun Maßnahmen, mit dem Vermögenswerte von Herrn Tobias Kruck sichergestellt worden sind, als auch Maßnahmen, über die Vermögenswerte bei der FX Trading 24 GmbH sichergestellt worden sind, bis zu einem bestimmten Zeitraum aufrechterhalten.

Geschädigte erhalten aber von dem Strafgericht bzw. den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden auch trotz sichergestellter Vermögenswerte kein Kapital zurück.

Jeder Geschädigte muss selbst zivilrechtliche Maßnahmen unternehmen, um nach Möglichkeit auf sichergestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.

Geschädigte, die daran noch Interesse haben, sollten über einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Geschädigte der FX Trading 24 GmbH.

 

Stand: 22.11.2016