Ursprünglich wurden Anlegern atypisch stille Beteiligungen an der Frankonia Direkt AG, Frankonia Sachwert AG und Frankoniawert AG angeboten. Nachdem die drei Gesellschaften auf die Frankoniawert AG verschmolzen worden waren, hat sich diese im Herbst 2006 in Deltoton AG umbenannt.
In einigen Fällen wurden Anlegern die atypisch stille Beteiligungen von Beratern der Futura Finanz empfohlen. Bei den Anlagen bzw. Beteiligungen an der Frankonia, heute Deltoton, handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken, insbesondere der Möglichkeit des Totalverlusts. Nach der Rechtsprechung sind unerfahrene Anleger über die Risiken und Hintergründe derartiger Anlagen detailliert aufzuklären. So hat auch der Bundesgerichtshof eine Verurteilung eines Vermittlungsunternehmens zur Zahlung von Schadensersatz an eine Anlegerin in 2007 bestätigt, in dem es die Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Anlagevermittlerin nicht zugelassen hat.
Anleger, die der Ansicht sind, dass sie vor Abschluss einer entsprechenden Beteiligung nicht ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt worden sind, sollten anwaltlich überprüfen lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Vermittlung durchsetzen lassen.
Weitere Detailinformationen finden Sie in diesem PDF: Frankoniawert AG
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.