Der FISS-Management AG, Markleeberg, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Von der BaFin wurde im Übrigen die Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Die BaFin hat außerdem die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die FISS-Management AG hatte Darlehen angenommen, die die Anleger entweder als Einmalzahlung ab € 250,00 für eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren oder in Raten ab monatlich € 50,00 mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren gewährten. Hierfür sollten nach den Vereinbarungen bis zu 16 % Zinsen p. a. gezahlt werden.

Die FISS-Management AG hat nach Ansicht der BaFin durch die Annahme der Anlegergelder das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die aufgrund der Abwicklungsanordnung seitens der FISS-Management AG ihr bislang eingezahltes Kapital nicht zurück erhalten haben, sollten aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte Ihnen zustehen.