Die Firma Financial Planning Systems Ltd. bot Anlegern über Anlagevermittler sog. besicherte Kapitalanlagen mit Renditeversprechungen von 24 % bis 36 % p.a. an. Mit dem von den Anlegern eingezahlten Kapital sollten international bankübliche Handelsgeschäfte, z.B. Derivate, Devisentausch, Unternehmensbeteiligung, Asset-Management getätigt werden. Weiterhin wurde den Anlegern versprochen, dass sowohl das Anlagekapital als auch Dividendenausschüttungen durch eine Garantie einer Firma International EURO-AMERICAN Trading Group Inc., USA, abgesichert sein sollte. Diese Firma sollte angeblich über ein Kapital von mehreren Milliarden US-Dollar verfügen. Das Anlagemodell ist aber zusammengebrochen und über das Vermögen der Firma FPS Ltd., Kehl, ist ein Insolvenzverfahren anhängig.

Nach Abschluss eines umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Landgericht Mannheim zwischenzeitlich die Hauptinitiatoren im Strafverfahren zu Haftstrafen von über fünf Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich auch gegen einige maßgebliche Anlagevermittler bzw. Landesdirektoren der FPS Anklage wegen Betruges erhoben. Gegen Vermittler und Berater lassen sich daher möglicherweise Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder Schadensersatzansprüche wegen der fahrlässigen Verletzung von Beratungs- bzw. Aufklärungspflichten darstellen.

Geschädigte Anleger müssen aber selbst versuchen, auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatzforderungen durchzusetzen und sie sollten sich auch beraten lassen, ob nicht zumindestens im Insolvenzverfahren der FPS Ltd. Ansprüche geltend gemacht werden können bzw. ob sich insbesondere gegen Berater oder Vermittler Schadensersatzansprüchedurchsetzen lassen.

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