Der Fidium Finanz AG war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Kreditgeschäftes untersagt worden. Die von der Fidium Finanz AG dagegen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 22.04.2009 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) endgültig abgewiesen. Die Fidium Finanz AG hatte über Vermittler und das Internet Darlehen in Deutschland angeboten. Nach Ansicht der BaFin betrieb die Fidium Finanz AG damit unerlaubt das Kreditgeschäft. Dies wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Nach Ansicht des BVerfG ist schon das Gewähren von Gelddarlehen oder Akzeptkrediten als Bankgeschäft anzusehen, auch wenn nicht gleichzeitig ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG betrieben wird. Dabei umfasst das Betreiben eines Bankgeschäftes gem. § 32 KWG nach Ansicht des BVerwG nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte, somit auch ein Anbieten von Krediten über den Deutschen Internetauftritt oder über Kreditvermittler.

Wegen des unerlaubten Betreibens besteht für Anleger nun unter Umständen die Möglichkeit einer Rückabwicklung der Darlehensverträge mit der Fidium Finanz AG bzw. Befreiung von Verpflichtungen über die Nettokreditsumme hinaus.