Anlegern wurden von der FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG eigene Aktien angeboten und dabei versprochen, dass die Aktien später zu einem garantierten Preis zurückgekauft werden. Aufgrund der Kalkulation des Rücknahmepreises sollten die Anleger je nach Zeitraum und Höhe ihrer Aktienanlage Zinsen zwischen 8 und 11 % auf das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital erhalten.

Ein Verantwortlicher der FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG wurde auch bereits zur Zahlung von Schadensersatz an einen geschädigten Anleger verurteilt. Auch strafrechtliche Ermittlungen sind anhängig.

Geschädigte Anleger sollten daher aus Sicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, ob sich gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Verfügung vom 18.01.2006 die Abwicklung der von der FG Vermögensberatungs- und Verwaltungs AG unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfte angeordnet. Nach Ansicht der BaFin hatte die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG durch die Entgegennahme von Kundengeldern und den unbedingten Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen.

Aufgrund der Verfügungen der BaFin war die FG Vermögensberatungs- und Verwaltungs AG an sich verpflichtet, die Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Allerdings ist im Jahre 2006 über das Vermögen der FG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.