Gläubiger melden sich mit Rückfragen zu Anlagen der Unternehmensgruppe FG Geothermie GmbH bei unserer Kanzlei.

Die Unternehmensgruppe besteht aus mehreren Gesellschaften u. a. etwa aus der

– GEOKRAFTWERKE.de;
– Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH;
– Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH.

Die FG Geothermie GmbH ist die Muttergesellschaft verschiedener Gesellschaften, z. B. der GEOKRAFTWERKE.de oder etwa der Geo Kraftwerk Amerang GmbH.

Anlegern wurden zum Einen von der GEOKRAFTWERKE.de der Erwerb von Namensschuldverschreibungen angeboten sowie etwa von der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH oder der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH Nachrangdarlehen.

Geworben wird von der GEOKRAFTWERKE.de, dass der technische Fortschritt und die Erfahrung, insbesondere der Entwicklung der 3D-Seismographie es ermöglichen, technische Risiken zu kalkulieren und daher die Möglichkeit zu schaffen, diese zu versichern, und so Risiken für die Anleger bestmöglich zu minimieren.

Allerdings hatte boerse.ARD.de bereits im Juli und im August 2015 berichtet, dass Zinszahlungen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH an Anleger nicht erfolgt sind. Nach den Hinweisen von boerse.ARD.de hätte die Projektgesellschaft geoenergie Kirchweidach einen Abschreibungsbedarf ausweisen müssen und es hätten sich keine ausreichenden Jahresüberschüsse, die Voraussetzung für Zinsausschüttungen sind, ergeben.

Das Projekt in Kirchweidach habe sich anders als erhofft entwickelt, so boerse.ARD.de. Zwar würde ein Geothermie-Bohrung inzwischen ein riesiges Gewächshaus vor Ort mit Wärme versorgen und ein Fernwärme-Leistungsnetz sei im Aufbau, aber von einem großen und renditeträchtigen Kraftwerk, in das die Gelder de Anleger investiert werden sollten, sei damals laut boerse.ARD.de noch keine Spur.

Anleger, die wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich für Sie bieten, die Anlagen in Schuldverschreibungen der GEOKRAFTWERKE.de oder in Nachrangdarlehen der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH oder der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH zu beenden oder welche Möglichkeiten bestehen, eingezahltes Kapital zurückzufordern, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger unterstützt.

16.01.2018