Der Eurotempus GmbH, Köln, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer Mitteilung der Behörde mit einer Verfügung vom 15.12.2015 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Von der Eurotempus GmbH war angeboten worden, auf der Basis von Darlehensverträgen Kapital anzunehmen, dessen unbedingte Rückzahlung versprochen worden war, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.

Mit diesem Geschäftsmodell hat die Eurotempus GmbH nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Unternehmensgegenstand der Eurotempus GmbH sind Personaldienstleistungen an anderen Unternehmen u. a. im Ausland, ausgenommen Arbeitnehmerüberlassungen und sonstige nach deutschenm Recht genehmigungspflichtige Tätigkeiten.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.

Optionen für Anleger, die der Eurotempus GmbH Kapital als Darlehen gewährt haben

Anleger, die der Eurotempus GmbH Geld als Darlehen zur Verfügung gestellt haben und die das Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Für betroffene Gläubiger kann sich daher die Möglichkeit ergeben, dass ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründet und durchgesetzt werden kann.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können sowohl die Gesellschaft selbst, als auch Verantwortliche bzw. Organe, die unerlaubt Einlagengeschäfte betreiben, gem. § 823 Abs. BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.

Wenn Anlegern der Abschluss von Darlehensverträgen mit der Eurotempus GmbH von Beratern empfohlen worden ist und der Darlehensnehmer falsch oder unvollständig über die Hintergründe und Risiken aufgeklärt worden ist, können auch Berater auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Höhe des eingezahlten Kapitals haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte.

 

Stand: 11.01.2016