Über das Vermögen der EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG und der Komplementärgesellschaft, der EuropLeasing AG sind ja Insolvenzverfahren anhängig.

Unabhängig von dem Insolvenzverfahren, besteht aber für geschädigte Anleger die Möglichkeit, dass sie das von ihnen eingezahlte Kapital zurückerstattet erhalten, wenn sie vom Berater bzw. Vermittler, der ihnen die Anlage empfohlen hat, unzureichend über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind. Denn dann haftet der Berater oder Vermittler auf Schadensersatz. Im Übrigen kommt auch eine Haftung der ehemaligen Verantwortlichen der EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG auf Schadensersatz in Betracht.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Ansprüchen.