Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte die Abwicklung der von der European Trust Holding AG betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Die European Trust Holding, Luxemburg, hatte Anlegern in Deutschland Genussrechte der Serien „A“ und „B“ angeboten. Damit betrieb die European Trust Holding AG nach Ansicht der BaFin Finanzkommissionsgeschäfte, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen.

Nach Angaben der BaFin sollte das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital in Finanzinstrumente investiert werden, tatsächlich verwendete es die European Trust Holding aber für eine stille Beteiligung an einer Firmengruppe Garantinvest AG/B.W.B. & Partner AG, Schweiz. Nach den Angaben der BaFin hat die European Trust Holding in Luxemburg zu keinem Zeitpunkt einen Geschäftsbetrieb unterhalten, sondern der Vertrieb erfolgte von einem Büro der European Trust Holding AG in Bensheim, das von der Garantinvest AG/B.W.B. & Partner AG unterhalten und zwischenzeitlich aber aufgelöst worden ist.

Die Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Im Übrigen ist auch gegen die Verantwortlichen der European Trust Holding AG ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges anhängig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten nach Meinung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, ob sie nicht auch Forderungen im Insolvenzverfahren der European Trust Holding AG geltend machen können bzw. ob sie Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen können.

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