Über das Vermögen der European Financial Invest AG, Frankfurt, ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig.

Forderungen gegen die European Financial Invest AG können daher nur noch nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens gegen diese Gesellschaft geltend gemacht werden.

Der im Handelsregister eingetragene Geschäftsgegenstand war die Errichtung und der Vertrieb von Immobilien sowie die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten.

Die European Financial Invest AG hat, wie die Global Financial Invest AG, Anlegern, vor allem auch österreichischen Anlegern, angeboten, die Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen oder Guthaben aus anderen Kapitalanlagen „anzukaufen“.

Zwischen der Global Financial Invest AG, Frankfurt, und der European Financial Invest AG bestanden auch zumindest personelle Verflechtungen.

Je nach gewählter Variante wurde den Anlegern versprochen, dass sie entweder monatliche Auszahlungen über 10 Jahren oder eine sofortige Abschlagszahlung und weiterer Zahlungen über 10 Jahre erhalten oder eine Auszahlung in Höhe des Doppelten des Erlöses aus der Versicherung oder den Kapitalanlagen nach 6 Jahren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bei dem gleichartigen Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG die Ansicht vertreten, dass es sich um ein unerlaubtes Betreiben von Einlagengeschäften handelt und dieser Gesellschaft daher das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, insbesondere auch aus Österreich, im Insolvenzverfahren.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

Soweit auch von der European Financial Invest AG unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben worden ist, kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen der European Financial Invest AG darzustellen.

Unsere Kanzlei vertritt hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen auch Anleger aus Österreich, die eine oder mehrere Lebensversicherungen oder andere Anlagen an die European Financial Invest AG AG veräußert haben.

Auch gegen Berater oder Vermittler, die einem Anleger zu einem „Verkauf“ einer Lebensversicherung oder einer anderen Anlage an die European Financial Invest AG geraten haben, und die Anleger fehlerhaft beraten bzw. unzureichend über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt haben, kann sich auch ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Betroffene Anleger sollten daher auch von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Stand: 11.10.2016