Gegen Verantwortliche der EU-Sachwert Energy PLC sind nach einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Im Rahmen dieses strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurden aufgrund eines dinglichen Arrestes Vermögenswerte der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gesichert.

Durch die Sicherung soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Geschädigten, die Verluste erlitten haben, die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Allerdings erhalten Geschädigte von der Staatsanwaltschaft kein Geld und eine Anmeldung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Vielmehr muss jeder Geschädigte selbst zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um auf gesichertes Vermögen zugreifen zu können.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weist daraufhin, dass die Sicherungsmaßnahmen zeitlich begrenzt sind und diese zunächst einmal bis 02.12.2014 verlängert sind, wobei aber nicht absehbar ist, wie lange das Gericht danach die Sicherungsmaßnahmen noch aufrecht erhält.

Betroffene Geschädigte sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat langjährige Erfahrungen mit Unterstützung von Opfern, die durch  Betrug geschädigt worden sind.