Die ESP European SunPower Verwaltungs- GmbH ist nach ihren eigenen Angaben ein Unternehmen aus der Solarbranche, das die Entwicklung von Projekten im Solarbereich, insbesondere von Photovoltaikprojekten, zum Gegenstand hat.

Von der ESP European SunPower Verwaltungs- GmbH wird Anlegern angeboten, über verschiedene Varianten mit der Gesellschaft ein Nachrangdarlehen abzuschließen.

Dabei kann ein Anleger u. a. ein Nachrangdarlehen in Form einer Einmaleinlage ab € 2.500,00 Anlagesumme abschließen, wobei ihm 6,5% bis 8% p. a. versprochen werden, sowie auch ein Nachrangdarlehen in Form von Ratenzahlungsverträgen mit einer Anzahlung oder ohne Anzahlung abzuschließen, wobei hierfür 7,25% Rendite p.a. versprochen werden.

Es handelt sich dabei um sog. qualifizierte Nachrangdarlehen. Bei einem qualifizierten Nachrang sind aber die Darlehensnehmer mit Ihren Ansprüchen, falls ein wirksamer, qualifizierter Nachrang vereinbart worden ist, im Insolvenzfalle der Gesellschaft mit ihren Ansprüchen nachrangig hinter allen anderen Gläubigern.

Anleger, die der ESP European SunPower Verwaltungs- GmbH daher Nachrangdarlehen gewährt haben und daher Handlungsbedarf sehen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, zur Verfügung gestellte Darlehensbeträge zurückerhalten zu können.

 

Stand: 18.08.2015