Die Equitable Settlement AG, Schweiz, bot Anlegern den Kauf eigener Aktien an. Anleger wurden dabei häufig von Telefonverkäufern kontaktiert, um sie zum Kauf von Aktien zu bewegen.

Über das Vermögen der Equitable Settlement AG ist aber nun in der Schweiz das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Bei einem außerbörslichen Erwerb von Aktien müssen Anleger aber insbesondere auch darüber aufgeklärt werden, dass es keinen liquiden Markt für derartige Aktien gibt und die Papiere daher nur sehr eingeschränkt oder unter Umständen sogar gar nicht handelbar sein können.

Anleger sollten daher aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner oder von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich neben einer Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren auch Schadensersatzansprüche gegen andere verantwortliche Personen durchsetzen lassen.

Stand: 06.09.2010