Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die DZ Bank und die DZ Anlage GmbH dazu verurteilt, Schadensersatz an einen Anleger des DG Immobilienfonds 34 zu zahlen.
Mit Urteil vom 13.05.2009 verurteilte das OLG Frankfurt die DZ Bank und die DG Anlage GmbH, Schadenersatz an einen Anleger des DG Immobilienfonds 34 zu zahlen.
Seitens des Gerichts wurde festgestellt, dass der Prospekt des geschlossenen Immobilienfonds wegen unzureichender Darstellung weicher Kosten fehlerhaft wäre.
Die DG Anlage GmbH aus der Gruppe der früheren DG Bank – heute DZ Bank – hatte in den 80-er und 90-er Jahren geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, die Genossenschaftsbanken in großem Still vertrieben. Etlicher dieser Fonds stecken in großen Schwierigkeiten.
Das Urteil dürfte Auswirkungen auf eine Vielzahl weiterer DG-Fonds haben.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.