Geschädigte, die an die Dr.  Mayer & Cie. GmbH Lebensversicherungen verkauft haben, wurden nun von der Staatsanwaltschaft informiert, dass Vermögenswerte bei verschiedenen Verantwortlichen bzw. Firmen Vermögenswerte sichergestellt werden konnten.

Allerdings werden Versicherungsnehmer, die einen Schaden erlitten haben, nicht von der Staatsanwaltschaft befriedigt. Vielmehr muss jeder Geschädigte selbst zivilrechtlich aktiv werden und gerichtliche Schritte einleiten, um eine Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte betreiben zu können. Dabei gilt das Prioritätsprinzip. Dies bedeutet, dass früher bewirkte Pfandrechte im Rahmen der Zwangsvollstreckung denjenigen Pfändungen vorgehen, die von späteren Gläubigern erwirkt werden.

Betroffene Geschädigte sollten daher möglichst bald von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob etwas unternommen werden kann, um auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte zugreifen zu können. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat bereits entsprechende gerichtliche Schritte eingeleitet.

Versicherungsnehmern wurde von der Dr. Mayer & Cie. GmbH angeboten, Lebensversicherungen an sie zu verkaufen. Es handelt sich dabei um ein weiteres, unseriöses Angebot aus dem Sektor des Ankaufs von Lebensversicherungen.

Mit dem Verkauf einer Lebensversicherung an die Dr. Mayer & Cie. wurde den Versicherungsnehmern versprochen, einen weitaus höheren Betrag als den aktuellen Rückkaufswert ihrer Lebensversicherungen zu erhalten. Dabei sollte von dem Kaufpreis nur ein Teil sofort ausbezahlt werden und der Rest in Raten.

Der Geschäftssitz der Dr. Mayer & Cie. ist schon seit einiger Zeit verwaist und es ist niemand mehr erreichbar.

Gegen die Verantwortlichen der Dr. Mayer & Cie. ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Betrugs anhängig.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auch bereits vor betrügerischen Modellen beim Verkauf von Lebensversicherungen gewarnt.

Geschädigten wird daher empfohlen, anwaltlich prüfen zu lassen, ob sie ihren Schaden durch die veräußerten Rückkaufswerte über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wieder realisieren können.

Stand: 21.05.2012