Nach Presseberichten war gegen den Geschäftsführer mehrerer DOBA Fonds ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug anhängig. Dabei bestand der Verdacht, dass einzelne Fondsgesellschaften überhöhte Kaufpreise für Immobilienobjekte an die Firmengruppe von Herrn Doblinger, insbesondere an die Firma Dibag Industriebau AG, gezahlt zu haben. Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung von März 2008 soll das Ermittlungsverfahren allerdings in den wesentlichen Vorwürfen eingestellt worden sein.

Unabhängig von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren besteht aber für Anleger die Möglichkeit ihr eingezahltes Kapital zurückzuerhalten und dass sie keine weiteren Raten mehr zahlen müssen, soweit es sich um Verträge mit Ratenzahlungen handelt. Denn bei den DOBA Grund Fonds, DOBA Grund Ansparfonds und DOBA Renditefonds handelt es sich um eine Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken, bei der grundsätzlich die Möglichkeit des Totalverlustes besteht. Für Anleger, die nicht entsprechend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Beteiligung an einem DOBA Fonds aufgeklärt worden sind, besteht daher unter Umständen auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung in Höhe des eingezahlten Kapitals durchzusetzen. Bei einer fehlerhafter Aufklärung ergibt sich dann auch die Möglichkeit, keine weiteren Zahlungen mehr leisten zu müssen.

Stand: 10.11.2009