Seit 1987 wurde Anlegern durch Herrn Walter Fink als Initiator bzw. über die von ihm geführte Firma Kapital-Consult Kapitalanlagen in Form einer Kommanditbeteiligung an sog. Dreiländerfonds angeboten. Bezüglich der DLF Fonds wurde mit einer Sicherheit durch Streuung der Investitionen in Immobilien in Deutschland, den USA und der Anlage in einem Wertpapierdepot in der Schweiz und wie etwa einem Inflationsschutz durch Sachwertanlagen geworben.
Des Weiteren wurden Anlegern auch DHB-Fonds, also die Beteiligung an Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaften, offeriert.
Berater oder Anlagevermittler können, wenn sie den Anleger unzureichend beraten bzw. über die Risiken und Hintergründe der Anlage aufgeklärt haben, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. So wurde z. B. eine Beraterin wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Leistung von Schadensersatz an eine von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Mandantin verurteilt (siehe Recht Aktuell Rechtsprechung Kapitalanlage- und Bankrecht). Erst kürzlich konnte die Kanzlei erneut für einen Mandanten in einem Klageverfahren vor dem LG Hamburg durch Abschluss eines Vergleichs wieder eine günstige Lösung erreichen.
Eine der größten Vertriebsgesellschaften der Dreiländer-Fonds, der AWD, wurde mehrfach vom Landgericht Hannover, teils auch bestätigt vom Oberlandesgericht Celle, wegen mangelnder Beratung des Anlegers über die Risiken und Hintergründe der Anlage zu Schadensersatz verurteilt. Im Fall eines anderen Immobilienfonds hat schließlich das Landgericht München im Frühjahr 2010 den AWD zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil der Anleger nicht darüber aufgeklärt worden ist, dass der AWD Provisionsrückvergütungen erhalten hatte. Diese Rechtsprechung ist auch auf Anlagen in Dreiländerfonds übertragbar.
Dem AWD wird auch in den Medien (z. B. Finanztest) systematische Falschberatung vorgeworfen.
Häufig suggerierte der Vertrieb zu einer Dreiländer Beteiligung bei Anlegern durch den Hinweis auf ein Drei-Säulen-Konzept den Eindruck einer sicheren Anlage. Tatsächlich handelt es sich aber bei einer derartigen Unternehmensbeteiligung um eine spekulative und riskante Anlage. Auch wurde mit Anfangsausschüttungen von 7 % geworben.
In die Schlagzeilen geriet der Initiator, Herr Walter Fink, bzw. die Dreiländerfonds durch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie durch die Turbulenzen des größten Dreiländer-Fonds DLF 94/17, nachdem sich die wirtschaftliche Situation aufgrund der Insolvenz der Hauptmieterin, der Stella AG, erheblich verschlechtert hat. Das Strafverfahren gegen Herrn Fink vor dem Landgericht Stuttgart endete allerdings nur mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Auch zahlreiche andere Fonds erreichen die ursprünglich prospektierten Ausschüttungen schon seit längerer Zeit nicht mehr.
Sofern derartige Beteiligungen kreditfinanziert wurden, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der finanzierenden Bank Ansprüche entgegengehalten werden können, so dass die Anleger von der Verpflichtung zur Zahlung des Darlehens befreit sein können.
Anleger, die Schäden erlitten haben, sollten anwaltlichen Rat einholen, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.