Gegenüber der Direkt-Wert GmbH, Freiburg, wurde von der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 26.03.2014 die Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften angeordnet.
Anlegern wurde von der Direkt-Wert GmbH offeriert, Forderungen aus Lebensversicherungen gegen das Versprechen anzukaufen, Rückzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Im Übrigen wurden auch von der Direkt-Wert GmbH nachrangige partiarische Darlehensverträge angeboten.
Mit dem Ankauf von Forderungen aus Lebensversicherungen sowie der Annahme von Kapital als Darlehen hat die Direkt-Wert GmbH nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Aufgrund der Verfügung ist die Direkt-Wert GmbH verpflichtet, die angenommenen Gelder zurück zu zahlen.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Anleger, die die der Direkt-Wert GmbH zur Verfügung gestellten Gelder nicht zurück erhalten, sollten sich durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 30.04.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.