1. Insolvenzverfahren der Deutsche Umweltberatung

Über das Vermögen der Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG ist ein Insolvenzverfahren anhängig.

Gläubiger waren zwar vom Insolvenzgericht aufgefordert worden, bis zum 06.06.2014 Forderungen anzumelden. Dabei handelt es sich aber um keine Ausschlussfrist.

2. Geschäftsmodell der Deutsche Umweltberatung

Die Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG bot Anlegern an, entweder Kapital in die Gewährung von Nachrangdarlehen oder für Bürgersolaranlagen zu investieren.

Das Konzept der Bürgersolaranlagen sah vor, dass der Anleger eine Photovoltaikanlage erwirbt und dann mit der Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG einen Wartungsvertrag schließt. Die Anleger sollten entsprechende Einspeisevergütungen gemäß dem EEG erhalten.

Wie zu hören war, konnten die Solaranlagen aber teilweise gar nicht in Betrieb genommen worden bzw. wurden nicht ordnungsgemäß gewartet und es gab Probleme mit der Einspeisevergütung.

Der Insolvenzverwalter soll nun auch die Einspeisevergütungen für die Insolvenzmasse beanspruchen.

Soweit Anleger Nachrangdarlehen gewährt haben, stellt sich auch die Frage, ob es sich dabei um unerlaubte Einlagengeschäfte handelt.

Um ein Einlagengeschäft auszuschließen, für das eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig ist, ist es erforderlich, dass ein sog. qualifizierter Rangrücktritt vereinbart wird. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Einlagengeschäft vor.

Sofern dieses Einlagengeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wird, war dies unerlaubt im Sinne des Kreditwesengesetzes.

3. Möglichkeiten für Anleger der Deutsche Umweltberatung

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren. Forderungen können nach wie vor angemeldet werden.

Außerdem sollten betroffene Anleger auch prüfen, ob sich gegen die Verantwortlichen der Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Insbesondere in den Fällen, in denen Anleger Nachrangdarlehen gewährt haben, kann es sich, wie erwähnt, um ein unerlaubtes Einlagengeschäft handeln, soweit die Deutsche Umweltberatung GmbH & Co. KG über keine Erlaubnis der BaFin verfügte. In diesem Fall lassen sich nicht nur Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen verantwortliche Organe Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Sofern die Nachrangdarlehen oder auch der Erwerb von Bürgersolaranlagen dem Anleger durch einen Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, kann sich auch die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung durchzusetzen. Auch diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Stand: 11.07.2014