Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts des Betruges wurde nun gegen einen der Verantwortlichen der Firma Deep Sea Exploration Anklage erhoben. Anleger wurden von der deutschen Niederlassung der Deep Sea Exploration plc in Ratingen telefonisch auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft angesprochen. Anleger sollten ihr Kapital für die Suche von Schiffswracks, deren Bergung und der Vermarktung von Schätzen zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer vorbörslichen Aktienemission wurden Aktien der Gesellschaft zu einem Kurs von € 3,00 pro Stück angeboten. Den potentiellen Käufern wurde ein baldiger Gang an die Börse in Aussicht gestellt. Eine Privatplatzierung im Rahmen einer vorbörslichen Aktienemission ist aber mit besonderen Risiken verbunden. Anleger wird geraten, prüfen zu lassen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung darstellen und durchsetzen lassen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.