Für die von Herrn Frenzel unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 31.08.2009 einen Abwickler bestellt, da Herr Frenzel seinen Abwicklungsverpflichtungen nicht nachgekommen war.

Der Daytraders Investment UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsnachfolgerin der „Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR“ wurde nach eigener Mitteilung der BaFin das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und der Finanzportfolioverwaltung mit Verfügung vom 02.04.2009 untersagt und es wurde die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Herr Frenzel nahm als Vertreter der Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR im Rahmen von als partiarischen Darlehen bezeichneten Verträgen Kapital entgegen, dass durch Daytrading vermehrt und auch der Finanzierung einer Unternehmensbeteiligung im Wertpapierhandelsbereich dienen sollte. Nach den Feststellungen der BaFin hat Herr Frenzel jedoch die Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR nur als Strohgesellschaft benutzt und die Geschäfte selbst abgewickelt.

Damit haben Herr Frenzel und die Daytraders Investment UG (haftungsbeschränkt) die als Rechtsnachfolgerin der Daytraders Investmentclub Frenzel und Tadina GbR auftritt, das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür eine Erlaubnis zu besitzen. Aufgrund der Abwicklungsanordnung der BaFin sind Herr Frenzel und die Daytraders Investment UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen.

Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten rechtliche Schritte prüfen lassen.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.