Über das Vermögen der d-Minus AG wurde nun vom Amtsgericht Halle ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Ansprüche gegen die d-Minus AG können daher von Gläubigern, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, nur noch in diesem Insolvenzverfahren angemeldet werden.
Anleger, die im Zusammenhang mit der d-Minus AG, Anlagen, etwa stille Beteiligungen, abgeschlossen haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten im Insolvenzverfahren gegeben sind und welche Ansprüche sie außerhalb des Insolvenzverfahren durchsetzen können.
Die d-Minus AG, Brachwitzerstr. 16, 06118 Halle, war zuletzt im Handelsregister des AG Stendal eingetragen und hatte zum Unternehmensgegenstand die Vermittlung, Unterhaltung und Organisation von Kundenkartensystemen, Vermittlung von Kunden an Dienstleistungsunternehmen, Vertrieb und Handel von genehmigungsfreien Produkten aller Art und damit verbundener Verwaltungs- und Umsatzbeteiligungen.
Stand: 20.08.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.