Der CWI Immobilien AG, Berlin, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der erhaltenen Gelder abzuwickeln.
Die CWI Immobilien AG, früher CWI Immobilien KGaA, hatte mit Anlegern Zeichnungsverträge über Genussrechte abgeschlossen und auch mit einigen Personen Darlehensverträge, aufgrund derer sie die unbedingte Rückzahlung des angenommenen Kapital versprochen hatte, geschlossen.
Damit hat die CWI Immobilien AG nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die die eingezahlten Gelder nicht von der CWI Immobilien AG zurückerhalten, sollten nach Empfehlung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlichen Rat einholen, wie sie ihr Kapital zurückerhalten können.
Stand: 28.07.2011
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.