Die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG informierte Anleger im Januar 2013 darüber, dass die Zahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen eingestellt wird. Angesichts dieser negativen Entwicklung sollten Anleger über einen Ausstieg aus der Anlage in den CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 AG & Co. KG nachdenken oder ob die Möglichkeit besteht, die gezahlten Einlagen über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wieder zu realiseren. Dies gilt insbesondere, wenn noch weitere Raten auf die jeweiligen Anlageverträge gezahlt werden. Auch besteht bezüglich der bisher ausbezahlten, gewinnunabhängigen Entnahmen das Risiko einer Nachhaftung, insbesondere im Insolvenzfalle.

Anleger konnten sich im Rahmen der bereits geschlossenen Platzierung an den CSA Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 4 und CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG gegen Einmaleinlagen oder gegen Rateneinlagen als Kommanditist beteiligen. Das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital wird im Bereich Private Equity sowie in Immobilienbeteiligungen investiert. Es handelt sich daher nicht um eine sichere Anlage, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Insbesondere kann daher auch die Gefahr eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden.

Anleger, die in derartigen Anlagen keine Erfahrungen haben, müssen daher auch detailliert über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Kommanditbeteiligung aufgeklärt werden.

Unsere Empfehlung für Anleger der CSA Beteiligungsfonds:

Anleger, die über die hohen Risiken einer derartigen Anlage nicht aufgeklärt wurden, sollten nach Ansicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner prüfen lassen, ob sich nicht gegen den Berater bzw. das Beratungsunternehmen, von dem ihnen die Anlage empfohlen worden ist, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen lassen. Im Fall einer mangelhaften Aufklärung besteht für einen Anleger unter Umständen auch die Möglichkeit, sich von der Anlage zu lösen.