Die ConRendit-Gruppe wurde im Jahre 2002 gegründet.

Als Muttergesellschaft fungiert die ConRendit Holding AG.

Die ConRendit Emissionshaus GmbH übernimmt die Funktion einer Emittentin verschiedener Fonds der ConRendit und der Vertrieb erfolgt über eine ConRendit Management GmbH.

Von der ConRendit wurden verschiedene Fonds aufgelegt, etwa

  • Containerfonds ConRendit 1 GmbH & Co. KG
  • Containerfonds ConRendit 2 GmbH & Co. KG
  • Containerfonds ConRendit 3 GmbH & Co. KG
  • Containerfonds ConRendit 4 GmbH & Co. KG
  • und weitere ConRendit-Fonds

Wie Anleger von ConRendit-Fonds berichten, werden versprochene Prognosen nicht eingehalten.

Anleger, die wissen wollen, welche rechtliche Möglichkeiten für Sie gegeben sind, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt überprüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die Anlage zu beenden bzw. wie sie ihr eingezahltes Kapital über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückfordern können.

Bei derartigen Anlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen bestehen hohe Risiken.

Anleger müssen aber über die Hintergründe und Risiken einer Anlage aufgeklärt werden.

Von einem Anlageberater müssen auch die persönlichen Vorstellungen eines Anlegers im Hinblick auf Anlageziele und die Risikoneigung beachtet werden.

Sofern eine derartige Anlage mit hohen Risiken empfohlen wird, die nicht zu den Zielen und Vorstellungen des Anlegers passt, kann dies auch ein Aufklärungs- bzw. Beratungsverschulden begründen.

Sofern einem Anleger eine Anlage in Form der Beteiligung in einem Containerfonds von einer Bank empfohlen worden ist, ist ein Berater eines Kreditinstitutes verpflichtet, offenzulegen, welche Provisionsrückvergütungen die Bank für die Empfehlung der Anlage erhält. Anderenfalls haftet auch die Bank auf Schadensersatz.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

 

Stand: 04.10.2016