Der Confiserie Burg Lauenstein GmbH, Ludwigsstadt, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.

Außerdem wurde die Abwicklung der Geschäfte und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.

Den Kunden wurden von der Confiserie Burg Lauenstein GmbH nach Angaben der BaFin Genussscheine zur Zeichnung angeboten und nach Ansicht der BaFin hat die Confiserie Burg Lauenstein GmbH damit Gelder von Anlegern als Darlehen angenommen und damit das Einlagengeschäft betrieben.

Die Gesellschaft verfügte aber nicht über die erforderliche Erlaubnis für das Betreiben des Einlagengeschäfts.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr zur Verfügung gestelltes Kapital nicht von der Confiserie Burg Lauenstein GmbH zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche sie durchsetzen können, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 27.02.2014