Bei der Firma COMVAL Capital AG handelt es sich um eine Firma, die Lebensversicherungen erwarb, um den Rückkaufswert zu realisieren, diesen dann anzulegen und nach geraumer Zeit den angelegten Betrag sowie angebliche Gewinne an den Anleger, das heißt an den Verkäufer zurück zu zahlen. Über das Vermögen der vorgenannten Firma wurde am 08.07.2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Interessanterweise ist mittlerweile ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem Verfahren gegen den Vorstand der Firma COMVAL Capital AG ergangen, dass der Ankauf von Lebensversicherungen oder Bausparverträgen mit dem Ziel, sofort den Rückkaufswert zu realisieren und diesen dann in Raten an den „Verkäufer“ zurück zu zahlen, ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft darstellen würde.
Die meisten Anbieter, die Bausparverträge oder Lebensversicherungen ankaufen, verfügen über eine entsprechende Erlaubnis nicht. Die vorgenannte Rechtsprechung dürfte auf viele Firmen, die Lebensversicherungen oder Bausparverträge ankaufen, übertragbar sein.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 30.10.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.