Der Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b. R. wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unverzüglich Abwicklung des aufgrund von ihr unerlaubt betriebenen Anlagegeschäfts aufgegeben.
Nach den Angaben der BaFin hat die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b. R. von Anlegern Gelder mit dem Versprechen entgegengenommen, das zur Verfügung gestellte Kapital nach Abruf wieder zurückzuzahlen und damit das Einlagengeschäft betrieben, ohne über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Stand: 19.09.2011
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.