Einigen Anlegern wurde von ihrem Bankberater der Kauf von sog. Colibri-Anleihen empfohlen, ohne dass sie darüber informiert wurden, dass es erhebliche Unterschiede zu normalen Anleihen gibt. Es handelt sich dabei um sog. Credit Linked Notes (CLN), bei denen die Rückzahlung nicht nur von der Bonität des Emittenten, sondern insbesondere auch von der Bonität von so genannten Referenzunternehmen abhängt. Wenn bei einem dieser Referenzunternehmen nämlich ein sog. Kreditereignis eintritt, behält der Anleger nicht sein Kapital zurückgezahlt, sondern in der Regel eine Anleihe des Referenzunternehmens, bei dem ein Kreditereignis eingetreten ist, angedient.

Ein Kreditereignis tritt bei der Insolvenz des Referenzunternehmens ein, sowie häufig sogar schon dann, wenn der Referenzschuldner unter gewissen Bedingungen seine Verbindlichkeiten nicht bezahlt oder diese umstrukturiert werden.

So haben z. B. die DZ Bank oder die Commerzbank unter dem Namen Cobold und Colibri Anleihen emittiert, bei denen die Rückzahlung des Kapitals und auch der Zinsen u. a. von der Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers abhängig war.

Die Anleihen boten zwar eine attraktive Verzinsung. Da aber nun durch die Insolvenz von Lehman Brothers ein Kreditereignis eingetreten ist, erhalten die Anleger nicht mehr ihren Nominalbetrag zurück, sondern der Emittent zahlt nur noch einen Barausgleich oder es erfolgt eine physische Lieferung von Anleihen von Lehman Brothers.

Im Vergleich zu normalen, festverzinslichen Unternehmensanleihen sind die Hintergründe also bei Colibri-Anleihen komplexer und auch die Risiken sind erhöht. Dies gilt insbesondere vor dem Umstand, dass eine Rückzahlung nicht nur von der Bonität des Emittenten abhängt, sondern auch von der Kreditwürdigkeit von verschiedenen Referenzunternehmen.

Darüber muss ein Anleger auch aufgeklärt werden. Anderenfalls kann eine Bank bzw. ein Anlageberater auf Schadensersatz haften.

Anleger, die der Ansicht sind, nicht ausreichend über die Risiken und Hintergründe von derartigen Anleihen aufgeklärt worden zu sein, sollten prüfen lassen, ob sich der Schadensersatzanspruch durchsetzen lässt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel Lehman Brothers.