Das Oberlandesgericht München verurteilte eine Raiffeisenbank mit Urteil vom 28.06.2010 zur Zahlung von Schadensersatz, weil sie einen Mandanten der Kanzlei beim Erwerb von Cobold-Anleihen fehlerhaft beraten hatte.
Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass sich der Anleger unter Angabe verschiedener Wertpapierkennnummern an die Bank mit der Frage gewandt hatte, ob sich um „reguläre Anleihen“ der DZ Bank handelte. Das Kreditinstitut hatte dann versäumt, den Anleger darüber aufzuklären, dass es sich bei der Analge, die er erwerben wollte, um eine besondere Art von Anleihe handelt, die eine komplexe, nicht alltägliche Struktur mit höheren Risiken aufweist.
Anlegern wurde von ihrer Bank der Kauf von sog. Cobold-Anleihen empfohlen und wussten aber gar nicht, was sich dahinter verbirgt. Es handelt sich dabei um sog. Credit Linked Notes (CLN), bei denen die Rückzahlung nicht nur von der Bonität des Emittenten, sondern insbesondere auch von der Bonität von so genannten Referenzunternehmen abhängt. Wenn bei einem dieser Referenzunternehmen nämlich ein sog. Kreditereignis eintritt, behält der Anleger nicht sein Kapital zurückgezahlt, sondern in der Regel eine Anleihe des Referenzunternehmens, bei dem ein Kreditereignis eingetreten ist, angedient.
Ein Kreditereignis tritt bei der Insolvenz des Referenzunternehmens ein, sowie häufig sogar schon dann, wenn der Referenzschuldner unter gewissen Bedingungen seine Verbindlichkeiten nicht bezahlt oder diese umstrukturiert werden.
So haben z. B. die DZ Bank oder die Commerzbank unter dem Namen Cobold und Colibri Anleihen emittiert, bei denen die Rückzahlung des Kapitals und auch der Zinsen u. a. von der Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers abhängig war.
Die Anleihen boten zwar eine attraktive Verzinsung. Da aber nun durch die Insolvenz von Lehman Brothers ein Kreditereignis eingetreten ist, erhalten die Anleger nicht mehr ihren Nominalbetrag zurück, sondern der Emittent zahlt nur noch einen Barausgleich oder es erfolgt eine physische Lieferung von Anleihen von Lehman Brothers.
Im Vergleich zu normalen, festverzinslichen Unternehmensanleihen sind die Hintergründe also bei Cobold-Anleihen komplexer und auch die Risiken sind erhöht. Dies gilt insbesondere vor dem Umstand, dass eine Rückzahlung nicht nur von der Bonität des Emittenten abhängt, sondern auch von der Kreditwürdigkeit von verschiedenen Referenzunternehmen.
Darüber muss ein Anleger auch aufgeklärt werden. Anderenfalls kann eine Bank bzw. ein Anlageberater auf Schadensersatz haften.
Anleger, die der Ansicht sind, nicht ausreichend über die Risiken und Hintergründe von derartigen Anleihen aufgeklärt worden zu sein, sollten prüfen lassen, ob sich der Schadensersatzanspruch durchsetzen lässt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel zu Lehman Brothers.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.