Von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurde das monatliche Einzugsverfahren, über das Rateneinlagen auf die GarantieHebelpläne eingezogen worden waren, gestoppt. Der bis zum Jahre 2013 amtierende Vorstand befindet sich im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Verantwortliche der S&K Gruppe in Untersuchungshaft.

Die Fondsgeschäftsführung wurde von der Edelweiß Management GmbH übernommen.

Von der Cis Deutschland AG wurden Anlagen in Form von Beteiligungen an der

– Garantie Hebel Plan 07 GmbH & Co. KG

-Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG

-Garantie Hebel Plan 09 GmbH & Co. KG

– GenoHaus Fonds 1 AG & Co. KG

emittiert.

Wie Finanztest in der Ausgabe 11/2010 berichtet, hatte man bereits 2008 vor dem Fonds GarantieHebelPlan ´09 der Cis Deutschland AG gewarnt, weil die Renditeberechnung eine Milchmädchenrechnung sei und die Kosten hoch seien und sogar ein Totalverlust möglich sei. Dagegen habe die Cis Deutschland AG geklagt und vor zwei Landgerichten verloren. Auf die gegen die Gesellschaft dagegen eingelegten Berufungen hätten die Berufungsgerichte mitgeteilt, dass die Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen werden soll.

Auch die Zeitschrift Börse Online warnt in einem Beitrag (Ausgabe 50/2010) davor, dass Anlegern von der Vertriebsgesellschaft CarpeDiem dazu geraten wird, Lebensversicherungen zu kündigen und dafür Anlagen in Form einer Beteiligung an der GarantieHebelPlan´08 der Cis Deutschland AG zu zeichnen. BörseOnline verweist darauf, dass es keinen Kapitalschutz oder Zinsgarantie bei derartigen Anlagen gibt und ein Totalverlust möglich ist.

Im Übrigen bietet die Cis Deutschland AG Anlegern Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds, nämlich der GenoHaus Fonds I, an und wirbt damit, dass Anleger sich mit der Beteiligung auch sozial engagieren können, da Eigentümern von Wohnungen bzw. Häusern, die in Not sind, geholfen werde. Nach einem Bericht in Börse Online 34/2008 ist der Fonds allerdings aus Anlegersicht problematisch, da 5 % Agio und ca. 15 % für einmalige Kosten vereinnahmt würden.

Auch in einem Bericht in Finanztest 08/2008 war bereits darauf verwiesen worden, dass 20 % des Anlegergeldes für einmalige Kosten und weitere 2,8 % pro Jahr für laufende Kosten verwendet würden und der GenoHaus-Fonds der Cis Deutschland AG daher von Finanztest auf die Warnliste gesetzt werde.

Möglichkeiten für Anleger der Cis Garantie-Hebelpläne und der GenoHaus Fonds I

Bei diesen Anlagen in Form von Beteiligungen handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Anleger müssen aber über die Hintergründe und vor allem auch Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden. Sofern Anleger, die Anlagen in CIS-Produkten, also insbesondere in Garantie-Hebelpläne abgeschlossen haben, nicht ordnungsgemäß beraten bzw. aufgeklärt worden sind, kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaft begründet sein.

Im Übrigen kann auch Gründungsgesellschafter der GarantieHebelpläne auf Schadensersatz haften, wenn Anleger von dem Berater bzw. Vermittler unzureichend aufgeklärt worden sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 25.06.2015