Der Catering Trade Marketing Ltd. und Herrn Uwe Misterek wurden nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Einlagengeschäft untersagt. Von der BaFin wurde außerdem die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die Catering Trade Marketing Ltd. offerierte über das Internet festverzinsliche Geldanlagen. Nach den Feststellungen der BaFin ist die Catering Trade Marketing Ltd. nur eine Strohgesellschaft und die Geschäfte wurden von Herrn Misterek selbst betrieben.

Nach Ansicht der BaFin betrieben die Catering Trade Marketing und Herr Misterek mit der Annahme von Geldern, bei denen die Rückzahlung und eine Verzinsung versprochen wurden, das Einlagengeschäft, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten nach Meinung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte Ihnen zustehen.