Über das Vermögen des Emissionshauses von verschiedenen Castor-Schiffsfonds, der Castor Kapital GmbH & Co. KG, ist, wie zu erfahren war, ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Castor Kapital hat seit 1993 als Emittent ca. knapp 40 Schiffsbeteiligungen initiiert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

General-Cargo Schiffe

  • Castor Kapital – MS Aquila
  • Castor Kapital – MS Agena

Mehrzweckfrachter

  • MS Westerland
  • MS List
  • Twinfonds MS Kampen / MS Keitum

Containerschiffe

  • MS VERITAS-H
  • MS NOVITAS-H
  • MS DELPHINUS
  • MS K-Ocean

Auch einige Schiffsfonds der Castor Kapital sind von der Schifffahrtskrise nicht verschont geblieben.

Zwar sind einzelne Schiffsfonds von einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emissionshauses Castor Kapital GmbH & Co. KG nicht unmittelbar betroffen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es mittelbar wirtschaftliche Folgen für die Fonds gibt.

Optionen für Anleger von Castor Schiffsfonds

Bei Kapitalanlagen in Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Anleger müssen daher über die Hintergründe und vor allem Risiken von derartigen Schiffsfonds, z. B. über bestehende Überkapazitäten oder das Risiko von höheren Verlusten und die Gefahr eines Totalverlustes aufgeklärt werden.

Wenn einem Anleger eine Anlage in einem Castor Schiffsfonds empfohlen wurde, ohne dass er über die Hintergründe und Risiken ausreichend aufgeklärt wurde, kann die Möglichkeit bestehen, dass der Berater oder Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Wenn einem Anleger zu der Anlage in einem Castor Schiffsfonds von einer Bank geraten wurde, ist diese als Anlageberaterin auch verpflichtet, ihren Kunden darüber aufzuklären, welche Vergütung bzw. welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten hat.

Nur wenn derartige Vergütungen offen gelegt werden, kann der Kunde das Provisionsinteresse der Bank einschätzen. Sofern eine Aufklärung über derartige Provisionsrückvergütungen nicht erfolgt ist, kann gegen die empfehlende Bank  ein Schadensersatzanspruch auf fehlerhafte Beratung gestützt werden.

Betroffene Anleger die Kapital in Castor Schiffsfonds investiert haben und die nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen für Sie bestehen.

Stand: 21.01.2015