Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz

Gegen Verantwortliche des Vereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen, auch firmierend unter „BWF Stiftung“ und „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ sind bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften anhängig.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden nach einer Mitteilung der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden in Berlin und Köln mehrere Objekte durchsucht. Die Ermittlungen richten sich nach den Ermittlungsbehörden gegen 10 Personen. Nach Informationen der Ermittlungsbehörden soll ein zweistelliger Millionenbetrag der von den Anlegern zur Verfügung gestellten Gelder nicht zum Ankauf von Gold verwendet worden seien.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden sind auch Goldbestände sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.

Zunächst gilt die Unschuldsvermutung. Soweit sich die Vorwürfe der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden bestätigen, können auch für betroffene Geschädigte des Vereins „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ bzw. der „BWF Stiftung“ zivilrechtlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen durchgesetzt werden.

Unerlaubtes Einlagengeschäft

Dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Köln, auch auftretend unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF Stiftung“, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt.

Von der BaFin wurde auch die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet und ein Abwickler eingesetzt.

Anlegern wurde vom Verein Bund Deutscher Treuhandstiftung bzw.  der „BWF-Stiftung“ der Kauf von physischem  Gold angeboten. Dabei hat sich aber der Bund Deutscher Treuhandstiftungen, auftretend unter „BWF-Stiftung“ oder „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ verpflichtet, das Gold am Ende der Vertragslaufzeit zu dem ursprünglichen Kaufpreis zurück zu erwerben.

Damit betrieb aber der Bund Deutscher Treuhandstiftungen bzw. die BWF Stiftung nach Ansicht der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

Da auch offen ist, ob und in welcher Höhe Anleger über die Abwicklung ihr Kapital zurückerhalten, sollten betroffene Geschädigte auch prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche durchsetzen lassen.

Da nach Meinung der BaFin hier unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben worden ist, besteht auch die Möglichkeit, so dass sich deswegen gegen verantwortliche Personen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen bzw. der BWF Stiftung Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

 

Stand: 25.02.2015