Gegenüber der BREST-TAUROS GmbH, vorher auch firmierend unter BREST-TAUROS Immobilien GmbH, Leipzig, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Nach den Feststellungen der BaFin wurde von der BREST-TAUROS GmbH, vorher BREST-TAUROS Immobilien GmbH, angeboten, Kapital auf der Grundlage von Darlehensverträgen („Ronda-II- Darlehen mit Grundschuldbesicherung“) entgegen zu nehmen, wobei eine unbedingte Rückzahlung versprochen worden war.

Der Rückzahlungsanspruch war aber nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft.

Mit diesem Geschäftsmodell hat die BREST-TAUROS GmbH nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Die BREST-TAUROS GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Leipzig, hat den Immobilienhandel zum Unternehmensgegenstand.

Möglichkeiten für Darlehensgeber der BREST-TAUROS GmbH

Anleger bzw. Darlehensgeber, denen das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital nicht zurückgezahlt wird, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beauftragen, welche Möglichkeiten es für sie gibt, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Für betroffene Anleger kann sich die Möglichkeit ergeben, dass ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchgesetzt werden kann.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können nämlich die Gesellschaft selbst, als auch Verantwortliche oder Organe, die ohne Erlaubnis der BaFin das Einlagengeschäft betreiben, gem. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.

Sofern Anleger von einem Berater oder Vermittler dazu geraten wurde, Kapital bei der BREST-TAUROS GmbH, ehemals BREST-TAUROS Immobilien GmbH, zu investieren, kann sich eine Haftung des Beraters ergeben, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß oder unvollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage in Form der Gewährung eines Darlehens aufgeklärt worden ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 29.07.2016