Frau Christl Bludau, die mit ihrer Firma „Schwabenland Büro“ sog. Auszahlungsverträge anbot, ist nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt worden. Es wurde die sofortige Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Die über die Firma „Schwabenland Büro“ angebotenen Auszahlungsverträge sahen vor, dass Kunden „Eigenkapital“ in Höhe von 10 % eines gewünschten Kredites zu leisten hatten, wobei dann vereinbarungsgemäß das „Eigenkapital“ der Kunden mit der Darlehenssumme wieder ausgezahlt werden sollte.
Damit betreibt Frau Bludau nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen. Aufgrund der Anordnung der BaFin besteht die Verpflichtung, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kunden zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Kunden, die keine Rückzahlung erhalten haben, sollten anwaltlichen Rat einholen, welche Möglichkeiten bestehen, das zur Verfügung gestellte Kapital zurückzuerhalten.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.