Auf einen Insolvenzantrag der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG ist nun über deren Vermögen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurden.

In Fellbach bei Stuttgart sollte der dritthöchste Wohnturm Deutschlands, der GEWA-Tower, entstehen. Nachdem kürzlich ein Baustopp verkündet worden war, ist nun der Insolvenzantrag gefolgt.

Zur Finanzierung des GEWA-Towers war von der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG im Jahre 2014 eine Anleihe über 35 Mio. emittiert worden (WKN A1YC7Y. Die Laufzeit sollte 4 Jahre betragen und es wurden Zinsen von 6,5% versprochen.

Betroffen von der Insolvenz können auch Anleger der GEWA-Anleihe sein. Der Kurs dieser Anleihe ist massiv gesunken.

Als Sicherheit für die Anleihegläubiger sollen erstrangige Grundschulden bestehen.

Die Bestellung und Verwaltung von Sicherheiten sollte auch von einer Treuhänderin überwacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger der GEWA-Anleihe im Insolvenzverfahren, auch hinsichtlich einer Prüfung bezüglich der versprochenen Sicherheiten.

Die weitere Entwicklung im Insolvenzverfahren kann noch nicht vorhergesagt werden und es ist unklar, ob die Fertigstellung des GEWA-Towers im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.

Anleger, die sich nicht nur auf Erlöse aus einem Insolvenzverfahren verlassen wollen, können sich auch an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner zur Prüfung weiterer Ansprüche, etwa Schadensersatzansprüche wenden. Falls ein Anleger beim Erwerb einer derartigen Anlage von einem Berater oder einer Bank beraten worden ist, kann etwa ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung oder Aufklärung denkbar sein.

Stand: 30.11.2016