Das Landgericht Dresden, Strafgericht, hat die Initiatoren bzw. Verantwortlichen der AIF und des SWD zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Anleger und hatte für einige Mandanten zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung zivilrechtliche Arrestverfahren eingeleitet und einige Landgerichte hatten auch zugunsten Geschädigter Arrestbefehle und Pfändungsbeschlüsse erlassen. Auf dieser Grundlag sind dann auch in den Insolvenzverfahren der Gesellschaften und Initiatoren angemeldete Forderungen anerkannt worden.

Außerdem hat die Kanlzei Engelhard, Busch & Partner auch bereits Anlageberater bzw. Anlagevermittler auf Schadensersatz in Anspruch genommen und es konnten für Anleger positive Urteile erwirkt werden und es wurden bereits vergleichsweise Einigungen erzielt, bei denen die Anleger einen Großteil ihres Schadens zurückerhalten haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner rät daher geschädigten Anlegern, prüfen zu lassen, ob sich nicht noch Schadensersatzansprüche gegen Berater bzw. Vermittler durchsetzen lassen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF: American Investment & Finance Corp.