Das Landgericht München II, Strafgericht, hat mittlerweile die Verantwortlichen der Firma Akzenta AG zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach einer Meldung in Finanztest 11/2009 hat der Bundesgerichtshof die strafrechtliche Verurteilung der Verantwortlichen bestätigt.

Nach Abschluss des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist nun ein endgültigges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordet. Für die Anmeldung wird es aber wohl nicht genügen, nur ein Formular auszufüllen und die Forderung nur auf einen schlichten Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zu stützen, da dieser vertraglich nicht vorgesehen ist. Für Anleger, die Umsatzbeteiligungsverträge mit der Akzenta AG abgeschlossen haben, werden daher Forderungen mit anderen rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausführlicher begründet werden müssen, um eine Anerkennung durch den Insolvenzverwalter zu ermöglichen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Unterstützung bei der Anmeldung und Begründung von entsprechenden Forderungen im Insolvenzverfahren an.

Nach Ansicht des Strafgerichts hatten die Verantwortlichen ein Schneeballsystem konstruiert, bei dem die Zahlung von Gewinnausschüttungen an Erstanleger mit Einzahlungen neuer Anleger finanziert worden ist.

Die Akzenta AG hat Verbrauchern und Gewerbetreibenden Umsatzbeteiligungen in Form von Duplex-Umsatzbeteiligungen bzw. Impuls-Umsatzbeteiligungen bzw. Multiplex-Umsatzbeteiligungen bzw. in Form von Händlerbeteiligungen angeboten, mit denen sehr hohe Gewinne über Ausschüttungen in Aussicht gestellt wurden.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte bereits festgestellt, dass die Kunden darüber getäuscht wurden, dass die Akzenta AG über Händler- und Unternehmensbeteiligungen ihren Umsatz erziele, tatsächlich aber der Umsatz zu 95 % aus den über die Umsatzbeteiligungen eingenommenen Einmalzahlungen stammt und dass der überwiegende Teil der fälligen Ausschüttungen entgegen den Versprechungen nicht gleichmäßig an die Anleger ausgezahlt wurden, sondern absprachewidrig unter den Beteiligten des Firmengeflechts der Akzenta AG aufgeteilt worden sind.

Auch wenn von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren Vermögenswerte sichergestellt worden sind, erhalten geschädigte Anleger allerdings im Strafverfahren kein Geld zurück, sondern müssen selbst schnell zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um verlorenes Kapital wieder zu erhalten. Auch die Staatsanwaltschaft München II hat in einem Rundschreiben an die Geschädigten der Akzenta AG darauf hingewiesen, dass ein Verteilungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft für die Geschädigten nicht stattfindet und die Geschädigten selbst aktiv werden müssen, um Schadensersatzansprüche über zivilrechtliche Maßnahmen durchzusetzen, um so auch auf sichergestellte Vermögenswerte zugreifen zu können. Betroffene Anleger sollten diesbezüglich kurzfristig anwaltlichen Rat einholen.