Die Eidgenössische Bankenkommission hat mit Verfügung vom 04.12.2007 bei der AktienPower AG Untersuchungsbeauftragte eingesetzt und den Organen der Gesellschaft untersagt, ohne Zustimmung dieser Untersuchungsbeauftragte irgendwelche Rechtshandlungen vorzunehmen. Außerdem wurde entschieden, dass die Aktienpower AG aufgelöst werden soll. Dagegen soll Widerspruch eingelegt worden sein.

Über das Vermögen einer weiteren Gesellschaft der Firmengruppe von Herrn Alfredo Cuti, der Aktienpower Marketing GmbH, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Schließlich wurde der Your Life Direktvertriebs GmbH sowie den Herren Borst, Wengler, Kieser und Schnaus mit Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20.03.2008 das unerlaubte Betreiben der Anlagevermittlung für die AktienPower AG untersagt.

Nach Ansicht der BaFin wurde bezüglich von Aktien der AktienPower AG, Schweiz, durch Entgegennahme und Weiterleitung von Zeichnungsscheinen und Aktienkaufverträgen eine Anlagevermittlung in Deutschland erbracht, ohne dass dafür eine Erlaubnis vorlag. Außerdem hat die BaFin die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Nach wie vor ist auch in Deutschland bei der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Verantwortliche der AktienPower ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Betrug anhängig.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.