Der 4Future-Capital GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach eigener Mitteilungen untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Die BaFin hat außerdem die Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Außerdem wurde Herrn Rechtsanwalt Marco Rath von der BaFin aufgrund der Einbeziehung in die unerlaubten Einlagengeschäfte der 4Future-Capital GmbH die weitere Tätigkeit als Treuhänder untersagt.

Kunden wurde von der 4Future-Capital GmbH der „Kauf“ von Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen offeriert. Gemäß einem Vertrag zwischen dem Treuhänder, Herrn Rechtsanwalt Rath, und den Anlegern konnte dieser die Vermögensanlagen beenden und daraus resultierende Erlöse geltend machen und der Treuhänder nahm dann die daraus resultierenden Gelder an und leitete sie teilweise oder vollständig an die 4Future-Capital GmbH weiter. Von der 4Future-Capital GmbH wurde eine Auszahlung des doppelten Betrages nach Ablauf von 10 Jahren versprochen.

Nach Meinung der BaFin hat die 4Future-Capital GmbH damit das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar jedoch noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihre Anlagen oder Versicherungen bzw. die Erlöse aus beendeten Anlagen nicht zurückerhalten, sollten nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte ihnen zustehen.