Die Aduno Capital Group Ltd. mit angeblichem Sitz in Österreich verfügt nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen.

Nach dem Hinweis der BaFin untersteht die Aduno Capital Group Ltd. auch nicht der Aufsicht der BaFin und ist auch nicht befugt, im Inland gegenüber deutschen Kunden tätig zu werden.

Von der Aduno Capital Group Ltd. wurden unter einer anonym registrierten Domain adounacapital.com angebliche Handelskonten angeboten, um mit „über 50.000 Finanzprodukten“ zu handeln, so die BaFin.

Die Gesellschaft würde sich selbst als Broker und Investmentgesellschaft bezeichnen und fälschlicherweise behaupten, über verschiedene „europäische Lizenzen“ zu verfügen. Nach einer Mitteilung der BaFin sind die von der Aduno Capital Group Ltd. genannten Lizenzen aber nicht ihr, sondern dem zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitut XNT Ltd. in Malta erteilt worden und nach Auskunft der XNT Ltd. sei die Aduno Capital Group Ltd. nie ein Kooperationspartner der XNT Ltd. gewesen und würde auch sonst in keinem Verhältnis zur XNT Ltd. stehen.

Möglichkeiten für Anleger der Aduno Capital Group Ltd.

Anleger, die der Aduno Capital Group Ltd. Kapital zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten mit der Handelsplattform haben oder auch z. B. keine Auszahlung erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Sofern die Aduno Capital Group Ltd. nach Angaben der BaFin über keine Erlaubnis der Behörden zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügt, kann sich gegen die Gesellschaft und auch deren Verantwortliche ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen begründen lassen.

Nach der Rechtsprechung kann für einen Anleger wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen ein Schadensersatzanspruch sowohl gegen die Gesellschaft als auch deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGBi. V. m.  § 32 KWG begründet sein.

Anleger der Aduno Capital Group Ltd., die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 03.07.2019