Gegen die Envion AG, Schweiz, wurde von der FINMA nach deren eigener Mitteilung ein Enforcement-Verfahren eröffnet. Bei der Envion AG handelt es sich um eine Gesellschaft, die Kryptoanlagen anbietet. Nach den Angaben der FINMA bezieht sich das Verfahren insbesondere auf etwaige Verletzungen von Bankrecht. Aufgrund einer unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen im Zusammenhang mit einem Initial Coin Offering (ICO) von EVN-Tokens.

Nach dem Ergebnis bisheriger Untersuchungen habe die Envion AG im Rahmen ihres ICO rund 100 Mio. Franken von mehr als 30.000 Investoren mit der Ausgabe des EVN-Tokens in einer anleiheähnlichen Form entgegengenommen, so die FINMA. Die FINMA äußert sich allerdings momentan nicht weiter zum Verfahren.

Nach dem Konzept der Envion AG soll das Schürfen von Kryptowährungen durch Senkung des Energieverbrauchs ökologischer gestaltet werden.

Zwischen den CEO der Envion AG und dem Gründer bestehen aber Streitigkeiten im Hinblick auf nicht mehr auffindbare Tokens, so verschiedene Berichte in der Wirtschaftspresse.

Möglichkeiten für Anleger

Wenn sich der Verdacht, dass mit dem ICO und der Ausgabe von EVN-Tokens an Anleger ein Verstoß gegen das Bankrecht begründet ist, bestätigt, kann dies für Anleger Schadensersatzansprüche auslösen.

Anleger, die einen Verlust erlitten haben bzw. die rechtlichen Möglichkeiten geprüft haben wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 30.07.2018