In den letzten Jahren haben einige Immobilienkäufer, teilweise auch auf Empfehlung ihres Bankberaters, für die Finanzierung ihres Eigenheims ein Darlehen in einer Fremdwährung, häufig in Schweizer Franken oder Yen aufgenommen. Verlockend war zum Einen ein Zinsvorteil, da die Zinsen in der Schweiz und für Kredite in Yen deutlich unter den Zinsen für normale Baufinanzierungskredite in Euro lagen. Zudem versprach auch ein steigender Kurs des Euro Währungsgewinne. Die Zinsgewinne wurden häufig in andere Anlagen oder Lebensversicherungen investiert.

Falls die Rechnung, dass die Fremdwährung gegenüber dem Euro fällt, aufgeht, muss der Kreditnehmer weniger in Euro zurückzahlen, als er an Kredit in Fremdwährung erhalten hat. Dem stehen aber entsprechende Risiken gegenüber, die sich spätestens auch mit der Einbruch der Finanzkrise und dem Kursverfall des Euro verwirklicht haben.

Zunächst einmal besteht ein hohes Wechselkursrisiko. Wenn der Kurs des Yen oder des Schweizer Franken steigt, sind Zinsvorteile schnell obsolet und es entstehen höhere Verluste.

Außerdem bestehen bei Fremdwährungsdarlehen weitere Hebel und Risiken dadurch, dass variable Zinsen vereinbart werden und die Darlehen endfällig sind bzw. ein Fremdwährungsdarlehen häufig auch mit Fondssparplänen oder Lebensversicherungen kombiniert werden. Die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes geht bei Zinssteigerungen zu Lasten des Kunden, da alle paar Monate eine Anpassung stattfindet. Auch dadurch, dass es sich um endfällige Kredite handelt und häufig eine Kombination mit anderen Anlagen oder einer Lebensversicherung besteht, besteht die Gefahr, dass bei Fälligkeit der Anlagen oder der Lebensversicherungen die Guthaben nicht zur Tilgung ausreichen.

Letztlich handelt es sich dabei also um eine Devisenspekulation mit hohen Risiken. Daher sind auch Anlageberater bzw. Banken, die eine Immobilienfinanzierung über ein Fremdwährungskredit anbieten, verpflichtet ihren Kunden über die Hintergründe und Risiken detailliert aufzuklären.

Sofern Kreditnehmer nicht ausreichend informiert worden sind, kann der Berater bzw. die Bank auf Schadensersatz haften. Die Kreditnehmer, die auf Rat ihres Beraters bzw. der Bank ein Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen haben, sollten daher nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner prüfen lassen, ob sich nicht entsprechende Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen lassen.