Von der HSH Nordbank wurde die Winter-Anleihe 2017 emittiert. Die Zeichnungsfrist lief vom 16.01.2017 bis 23.02.2017. Im Zeitraum vom 17.03.2017 bis 13.04.2017 konnte die Oster-Anleihe 2017 der HSH Nordbank gezeichnet werden.

Schließlich ist erst kürzlich die Zeichnungsfrist für die von der HSH Nordbank gegebene Sommer-Anleihe 2017, die vom 01.06.2017 bis 04.07.2017 lief, abgelaufen.

Bei der Winter-Anleihe wurde eine feste Zinszahlung in Höhe von 0,85 % pro Jahr versprochen.

Bei der Oster-Anleihe gibt es eine Zinsstaffel, in deren Rahmen Anleger am Anfang 0,65 Zinsen pro Jahr versprochen werden und dann in den Folgejahren 1 %.

Bei der Sommer-Anleihe ist dem Anleger ein fester Zinssatz von 0,75 % pro Jahr versprochen worden.

Im Oktober 2015 haben die Mehrheitseigentümer der HSH Nordbank AG und die EU-Kommission in einem EU-Beihilfeverfahren eine informelle Verständigung hinsichtlich einer operativen Entlastung der HSH Nordbank von Altlasten und Garantiegebühren erzielt.

Teil dieser informellen Verständigung war aber auch, dass eine Restrukturierung der operativen Gesellschaft so erfolgen soll, dass eine erfolgreiche Veräußerung der Gesellschaft bis zum 28.02.2018 ermöglicht wird.

Sollte dieses Veräußerungsverfahren nicht bis zum Ablauf der Veräußerungsfrist, die verlängert werden kann, definitiv abgeschlossen werden können, würde das Neugeschäft wohl eingestellt werden und eine Abwicklung erfolgen.

Dies ist naturgemäß mit hohen Unsicherheiten und Risiken für Anleger verbunden. Geworben wurde für die Winter-Anleihe, die Sommer-Anleihe oder die Oster-Anleihe damit, dass es sich um ein sicherheitsorientiertes Produkt handelt und Anleger von einer festen Laufzeit und einer festen Verzinsung profitieren.

Ob es sich hinsichtlich der dargestellten Hintergründe und dem Risiko, ob die Vorgaben der EU-Kommission eingehalten werden können und ein Verkauf gelingt, um ein sicherheitsorientiertes Produkt bzw. um eine sichere Anlage handelt, ist fraglich.

Für den Fall einer Abwicklung und einen eventuellen Eingriff einer Abwicklungsbehörde kann aber das Risiko bestehen, dass die Gläubiger aus der Anleihe erst dann befriedigt werden, sofern alle anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der HSH Nordbank befriedigt wurden.

Derzeit ist die HSH Nordbank noch Teil des Sparkassenverbundes. Ob und inwieweit Sparkassen bei einer Abwicklung Ansprüche der Anleger befriedigen würden, ist offen.

Ansprüche von derartigen Anleihen sind jedenfalls nicht von einer Einlagensicherung erfasst.

Bei der Empfehlung des Kaufs einer derartigen Anleihe muss eine Bank oder ein Berater auch die Anlageziele und insbesondere auch die Risikoneigung des Anlegers beachten. Andernfalls kann ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Außerdem müssen auch Anleger, die zum Erwerb einer derartigen Anleihe beraten werden, richtig und vollständig über Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere auch das Ausfallrisiko der HSH Nordbank als Emittent sowie auch die Risiken, die sich aus Vorgaben der EU-Kommission im Hinblick auf eine Veräußerung innerhalb einer bestimmten Veräußerungsfrist ergeben.

Wenn Anleger nicht auf derartige Risiken hingewiesen worden sind, kann dies ein Aufklärungsverschulden der Bank bzw. des Anlageberaters und damit einen Schadensersatzanspruch in Höhe des für den Erwerb der Anleihe gezahlten Kapitals begründen. Anleger, die Winter-Anleihen, Oster-Anleihen oder Sommer-Anleihen der HSH Nordbank erworben haben und Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 11.07.2017