Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde die Offizin Immobilienverwaltung AG aufgelöst. Die Gesellschaft befindet sich somit nun in Abwicklung bzw. Liquidation. Dabei handelt es sich nicht um ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren.

Die Hauptversammlung bestand aus dem alleinigen Gesellschafter der Offizin Immobilienverwaltung AG.

Im Rahmen der Liquidation wird das vorhandene Vermögen veräußert und Verbindlichkeiten müssen beglichen werden sowie alle rechtlichen Beziehungen beendet werden.

Von der Liquidation betroffen sind insbesondere auch Anleger, die der Offizin Immobilienverwaltung AG Nachrangdarlehen gewährt hatten.

Wir hatten bezüglich dieser Nachrangdarlehen bereits berichtet, dass Zinsen, die für das Jahr 2016 fällig waren, nicht mehr ausbezahlt worden sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner berät und unterstützt betroffene Darlehensnehmer, die der Offizin AG Kapital zur Verfügung gestellt haben, zum Einen hinsichtlich Fragen der Liquidation und der Geltendmachung von Ansprüchen.

 

Chancen für Darlehensgläubiger außerhalb der Offizin Liquidation

Wenn Anlegern von einem Berater empfohlen worden ist, der Offizin Immobilienverwaltung AG ein Nachrangdarlehen zu gewähren, war der Berater verpflichtet, den Kunden vollständig und richtig über die Hintergründe und insbesondere über die Risiken eines derartigen Darlehens aufzuklären.

Außerdem ist ein Berater auch verpflichtet, die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers zu beachten. Sofern ein Anleger eine sichere Anlage wünschte und auf einen Kapitalerhalt bedacht war, kann ein Beratungsfehler begründet sein, da es sich bei einem Nachrangdarlehen um eine Anlage mit hohen Risiken handelt.

Auch wenn die Aufklärung über die Hintergründe und Risiken fehlerhaft oder unvollständig war, kann ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar sein.

Es sollen auch mehrere Strafanzeigen gestellt worden sind, aufgrund derer strafrechtliche Ermittlungen anhängig sein sollen.

Auch kann die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen die Verantwortliche der Offizin AG Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner vertritt betroffene Darlehensnehmer, die der Offizin AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben.

Stand: 27.03.2017