Über das Vermögen der Schifffahrts-Gesellschaft „HS Everest“ mbH & Co. KG, Hamburg, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Bei der „HS Everest“ handelt es sich um ein Containerschiff. Die „HS Everest“ gehörte zur Flotte der Hansa Shipping GmbH & Co. KG.

Die Hansa Shipping GmbH & Co. KG ist als Reederei Teil der Hansa Treuhand- Unternehmensgruppe. Die Hansa Treuhand wurde 1993 gegründet und hat nach eigenen Angaben in den vergangenen 30 Jahren mehr als 100 geschlossene Fonds herausgegeben, insbesondere Schiffsfonds, Fonds im Bereich Private Equity und Flugzeugfonds.

Aufgrund der Insolvenz müssen Anleger wohl nun mit Verlusten rechnen.

Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds „HS Everest“

Bei der Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken.

Sofern ein Anleger sicherheitsorientiert war und auf einen Kapitalerhalt bedacht war, war eine derartige Anlage nach unserer Ansicht für ihn nicht geeignet.

Sofern Anlegern dennoch zu einer solchen Anlage in einem Schiffsfonds „HS Everest“ geraten worden ist, kann dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung auslösen.

Im Übrigen müssen auch Anlageberater oder Banken, die einem Kunden eine Anlage in einem derartigen Schiffsfonds empfehlen, den Anleger vollständig und richtig über die Hintergründe und Risiken aufklären.

Wenn ein Anleger falsch oder unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung gegeben sein.

Wenn einem Anleger eine Anlage in dem Schiffsfonds „HS Everest“ von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese den Kunden auch darüber aufklären, welche Provisionsrückvergütungen Sie bekommen hat.

Denn nur durch eine Information über derartige Provisionsrückvergütungen kann der Anleger einen Interessenkonflikt der Bank beurteilen.

Sofern ein Anleger auf den Erhalt derartiger Provisionsrückvergütungen nicht hingewiesen worden ist, kann ebenfalls eine Haftung auf Schadensersatz begründet sein.

Anleger, die sich informieren wollen, welche Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger.

Stand: 18.01.2017