Nachdem die Deutsche Kreditwirtschaft und der Deutsche Derivate Verband der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Selbstverpflichtung für die Ausgabe und den Vertrieb von Bonitätsanleihen vorgelegt haben, stellt die BaFin daraufhin nach einer eigenen Mitteilung zunächst einmal das geplante Verbot zurück. Die BaFin wird in einem halben Jahr wieder prüfen, ob das Maßnahmenpaket der Branche ausreichend ist und wirkt.

In zehn Grundsätzen verpflichtet sich die Industrie, vertreten durch die Deutsche Kreditwirtschaft und den Deutsche Derivate Verband zu mehr Transparenz und Anlegerschutz bei der Ausgabe und beim Vertrieb von Bonitätsanleihen.

Dafür würde sowohl das Produktangebot, als auch der Vertrieb eingeschränkt.

Damit wurde auf die Ankündigung der BaFin reagiert, den Vertrieb von Zertifikaten an Anleger zu verbieten, die sich auf Bonitätsrisiken beziehen.

Wie berichtet, hat die BaFin ein geplantes Verbot u. a. mit der Komplexität, der nicht nachvollziehbaren Preisbildung und der irreführenden Produktbezeichnung begründet.

Die BaFin hat angekündigt, dass sie in den nächsten Monaten genau prüfen werde, ob die Selbstverpflichtung einen ausreichenden Schutz gewährleistet.

Neue Selbstverpflichtung

Nach der neuen Selbstverpflichtung werden die Bonitätsanleihen zukünftig nur noch mit einer Mindeststückleistung von 10.000 Euro emittiert. Der Erwerb von kleinen Anlagebeträgen ist nicht mehr möglich. Im Übrigen dürfen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen nur noch an Anleger ab Risikostufe 3 vertrieben werden.

Anlegern, die keine oder nur eine sehr geringe Risikobereitschaft haben, darf der Erwerb von Bonitätsanleihen im Rahmen der Anlageberatung nicht mehr empfohlen werden.

Sofern Anleger, die insbesondere eine niedrige Risikobereitschaft haben, bisher aber schon Bonitätsanleihen erworben haben und der Ansicht sind, dass Sie fehlerhaft beraten worden sind, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich ein Schadenersatzanspruch begründen lässt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffen Anleger, die Bonitätsanleihen erworben haben.

Stand: 20.12.2016